
Wie Sie für Ihre LED-Umrüstung jetzt einen BAFA-Förderzuschuss erhalten
Wie Sie für Ihre LED-Umrüstung jetzt einen BAFA-Förderzuschuss erhalten
Der Staat fördert energieeffiziente Einzelmaßnahmen wie LED-Umrüstungen jetzt mit einem Direktzuschuss. Wir unterstützen Sie dabei, eine Förderung zu beantragen, und haben hier zusammengefasst, worauf Sie achten müssen.
LED-Beleuchtung spart massiv Energie- und Wartungskosten, verringert den CO2-Ausstoß deutlich und verbessert die Lichtqualität nachweisbar – es sprechen viele gute Gründe für einen Lichtwechsel. Dennoch ist in vielen Unternehmen immer noch alte, energieintensive Beleuchtungstechnik im Einsatz. Um die Umrüstung auf LED-Beleuchtung noch attraktiver zu machen, fördert der Staat seit Anfang 2021 solche energieeffizienten Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden – also Betriebsstätten – mit einem Direktzuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme. Wir unterstützen Sie dabei, eine Förderung zu beantragen, und haben hier zusammengefasst, worauf Sie achten müssen.
Ob Industrie-, Logistik- oder Lagerhalle, Büro- oder Gewerberäume – wo acht bis 16 Stunden am Tag das Licht brennt, ist der Stromverbrauch oft einer der größten Kostentreiber – zumal, wenn Stromfresser wie HQL-Strahler oder Leuchtstoffröhren im Einsatz sind. Durch den Wechsel auf unsere hocheffizienten und langlebigen LED-Beleuchtungssysteme sparen Unternehmen bis zu 70 Prozent Energie und entsprechend CO2. Dadurch amortisieren sich die Investitionen im Schnitt in zwei bis drei Jahren.

Entscheidungshilfe vom Staat
Wer mit einer Umrüstung bisher dennoch gezögert hat, bekommt jetzt eine Entscheidungshilfe vom Staat: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten nun auch Besitzer von Nichtwohngebäuden – also Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler – einen Direktzuschuss für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Bestandsgebäuden. Die Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße und möglichen anderen, bisher erhaltenen Förderungen. Sie kann Mithilfe eines Energie-Effizienz-Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das zentrale Antragsformular gibt es auf der Webseite der BAFA.
Wir arbeiten mit eng Energieberatern zusammen und können Ihr Umrüstungsvorhaben dadurch gleich auf Förderfähigkeit prüfen lassen.
Die Förderbedingungen gibt es hier in der Übersicht und als Checkliste zum Download:
- Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
- Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche – insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro – gedeckelt sind.
- Förderfähig ist der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten sowie
- die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
- Außerdem wird der Einbau von Regelungen wie tageslicht- oder präsenzabhängigen Systemsteuerungen gefördert.
Technische Anforderungen
- Die Systemlichtausbeute muss 120 bzw. 140 Lumen je Watt (lm/w) betragen.
- Der Lichtstromerhalt sollte ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden aufweisen. Unsere Leuchten erzielen übrigens eineLichtausbeute von 120-160 lm/w und erfüllen in der Regel alle Anforderungen.
- Nicht förderfähig sind Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren.
Sie möchten einen BAFA-Förderantrag für ihr Projekt erstellen, dann kontaktieren Sie uns gerne:
Ansprechpartner: Frau Dey-Matrigiano, Herr Andreas Kreuss
Telefon: 0221 177 307 01
Email: info@led-technics-germany.de
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