Licht mieten oder kaufen?
Licht mieten oder kaufen?
Miete, Leasing, Contracting – verschiedene Finanzierungsmodelle sollen LED-Sanierungen auch ohne Investitionskapital ermöglichen. Doch welches ist das richtige für Ihr Unternehmen? Klare Antwort: Es kommt drauf an.
Miete, Leasing, Contracting – verschiedene Finanzierungsmodelle sollen LED-Sanierungen auch ohne Investitionskapital ermöglichen. Doch welches ist das richtige für Ihr Unternehmen? Klare Antwort: Es kommt drauf an.
Eine LED-Umrüstung lohnt sich in neun von zehn Fällen. Das hört sich an, als gebe es Fälle, in denen es sich nicht lohnt. Gemeint ist aber: Es gibt sehr seltene Situationen, in denen die Energie- und Kosteneinsparungen relativ gering sind, meist dann, wenn vorher schon recht energieeffiziente Lichttechnik im Einsatz war. Üblicherweise liegen die Einsparungen durch eine LED-Umrüstung aber bei mindestens 70 bis 80 Prozent, mit einer digitalen Lichtsteuerung können es sogar 90 Prozent werden. Das macht leicht mehrere Tausend Euro pro Monat aus, so dass sich die Investitionskosten meist in weniger als drei Jahren vollständig amortisieren. In Anbetracht des Negativzins der letzten Jahre und einer insgesamt guten Liquiditätssituation der Unternehmen, macht das gleich drei gute Gründe für den Kauf von LED-Beleuchtung.
Tatsächlich werden bei uns von etwa 100 Umrüstungs-Projekten gerade mal zwei per Leasing & Co. finanziert. Für viele kleinere und mittelständische Unternehmen scheint es schlicht eine Frage der Unabhängigkeit zu sein. Auch Studien und Erfahrungswerte belegen: Wenn es darum geht, betriebsrelevante Investitionen zu tätigen, steht der Kauf nach wie vor an erster Stelle.
Liquiditätsschonend Energie sparen
Doch auch andere Finanzierungsmodelle können durchaus Sinn machen, nämlich wenn es in erster Linie darum geht, Liquidität zu schonen, zum Beispiel, weil mehrere Investitionen gleichzeitig anstehen. Oder weil einfach zügig in mehr Energieeffizienz investiert werden muss. Dann bieten Lichtmiete, Lichtleasing oder Contracting die Möglichkeit, „Licht als Serviceleistung“ kurzfristig und zu einem festen monatlichen Betrag zu beziehen. Je nach Angebot sind unterschiedliche Services miteingeschlossen, regelmäßige Wartungsarbeiten zum Beispiel.
Leasing kennen Sie sicher von PKW oder Kopierern, aber auch Lichtanlagen können geleast werden. Das hat in erster Linie die Vorteile, dass die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und bilanzneutral sind
Beim Mietkauf hingegen werden Sie nicht nur wirtschaftlicher, sondern laut Vertrag auch rechtlicher Eigentümer des Investitionsgutes. So wird die finanzierte Lichtanlage Ihrem Anlagevermögen zugeordnet und in Ihrer Bilanz erfasst. Analog zur Beleuchtungsfinanzierung erhöht die Investition Ihr Anlagevermögen und Ihre Bilanzsumme. Sie kann sich also negativ auf die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens auswirken. Zudem erhält der Leasing anbietende Finanzdienstleister einen Eigentumsvorbehalt. Mit der ordnungsgemäßen Zahlung der letzten Rate erlischt dieser am Ende der Vertragslaufzeit und die Lichtanlage kann ohne Vertragsverlängerung oder Verhandlungen über Restwerte weiter genutzt werden. Mehr über die verschiedenen Formen des Licht-Contracting erfahren Sie auf der Seite Licht.de
Fazit ist: Es gibt keine Gründe, Ihre alten Stromfresser nicht gegen hocheffizientes LED-Licht auszutauschen. Die Investitionshürden sind gering, selbst der Staat unterstützt dringend notwendige Sanierungen zusätzlich mit einem Förderzuschuss. Wir beraten Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben übrigens auch hinsichtlich der Finanzierung.

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