BAFA-Förderung für Sanierungsmaßnahmen nicht von KfW-Förderstopp betroffen
BAFA-Förderung für Sanierungsmaßnahmen nicht von KfW-Förderstopp betroffen
Bereits beantragte Fördermittel für Ihre LED-Sanierung werden weiterhin ausgezahlt. Auch für geplante LED-Umrüstungen können Sie mit dem 20-prozentigen Zuschuss rechnen.
Bereits beantragte Fördermittel für Ihre LED-Sanierung werden weiterhin ausgezahlt. Auch für geplante LED-Umrüstungen können Sie mit dem 20-prozentigen Zuschuss rechnen.
Die Nachricht sorgt für Verwirrung und Unmut: Mit Wirkung vom 24. Januar 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ausgesetzt. Konkret können ab sofort keine neuen Förderanträge für die Programme Effizienzhaus 55 im Neubau, Effizienzhaus (EH) 40 im Neubau sowie die energetische Sanierung mehr gestellt werden. Ursache ist dafür ist die hohe Antragsflut, die durch teilweise falsche Anreize entstanden sei, so die Begründung. Diese kommen jetzt auf den Prüfstand.
Wichtig für Sie: Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung ist davon nicht betroffen. Bereits beantragte Fördermittel für Ihre LED-Umrüstung werden weiterhin ausgezahlt. Auch für geplante LED-Sanierungen können Sie mit dem 20-prozentigen Zuschuss rechnen.
Wenn Sie fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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