15 Prozent Förderzuschuss für LED-Beleuchtung
15 Prozent Förderzuschuss für LED-Beleuchtung
Statt wie bisher 20 Prozent Förderzuschuss, erhalten Unternehmen ab Mitte August nur noch einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent für energieeffiziente Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hintergrund ist die Anpassung der BEG Fördersätze durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, “…um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.” Heißt: Weniger Förderung für mehr Antragsteller. Die alten Regelungen gelten noch bis zum 14. August 2022. Ab dem 15. August greifen die neuen Fördersätze. Eine Übersicht über die Änderungen gibt es auf der Seite des BAFA .
Oberstes Ziel der Änderungen ist es laut Wirtschaftsministerium, einen stärkeren Klimaschutzeffekt bei den Sanierungen zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. So werden gasverbrauchende Anlagen künftig nicht mehr gefördert, stattdessen wird ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.
LED-Beleuchtung amortisiert sich schnell
Die Förderbedingungen für LED-Umrüstungen haben sich nicht weiter geändert und sind hier nachzulesen. Der Wechsel auf LED-Beleuchtung bleibt trotz etwas geringerer Fördersätze absolut lohnenswert, denn durch die hohen Energieeinsparungen rechnet sich eine Umrüstung ohnehin meist in zwei Jahren.

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